AGB

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich:
Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen unter nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Mündliche oder telefonische Abmachungen erhalten erst dann Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten nur insofern, als nicht bestehende besondere Geschäfts- und Lieferbedingungen von uns ausgegeben worden sind. 

 

2. Angebote:
Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur dann maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Bei Angaben über Abmessungen, Gewichte und sonstige technische Daten gelten die einschlägigen Ö-NORMEN bzw. die amtlichen Zulassungsbescheide mit den üblichen Abweichungen.

Unsere Angebote behalten 2 Monate Gültigkeit.

 

3. Vertragsabschluß:
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat. Bei Auftragsstorno ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Stornogebühr zu verlangen.

Bei Bauleistungen gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn nach Erhalt der Bestellung ein Termin für den Baubeginn vereinbart wurde.

 

4. Preise:
In Rechnung gestellt werden die am Tag der Auslieferung bzw. Durchführung der Leistung gültigen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten vorbehaltlich amtlicher Preis/Lohnerhöhungen innerhalb der Lieferfrist. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Verkäufer eine entsprechende Preisänderung vor. Bei Lieferungen frei Haus ist das Abladen im Preis nicht enthalten. Bei solchen Vereinbarungen werden Zufahrtswege vorausgesetzt, die mit schweren Lastkraftwagen samt Anhängern befahren werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet der Käufer für daraus entstehende Aufwendungen.

 

5. Lieferungen - Versand:
Zugesagte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch ohne Verbindlichkeit. Angaben von Lieferzeiten beginnen jedenfalls erst


a) nach Annahme des Auftrages durch den Verkäufer oder
b) falls eine Anzahlung vereinbart ist, bei deren Eingang;
c) in jedem Fall erst nach Einlangen aller für die Lieferung erforderlichen Unterlagen beim Verkäufer.


Fälle höherer Gewalt oder sonstige von uns bzw. unseren Zulieferanten nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Mangel an Materialien, Ausfälle von Arbeitskräften und dergleichen mehr, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche aus einem Lieferverzug des Verkäufers können nur bei dessen grobem Verschulden geltend gemacht werden, andernfalls kann der Käufer die Erklärung verlangen, ob der Verkäufer zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist nachliefern will. 

Pönalvorschreibungen werden von uns nicht anerkannt. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers. Die Versandart wird mangels einer besonderen schriftlichen Vereinbarung durch den Verkäufer bestimmt. Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Bahnversand (z.B. White Hills Produkte) wird auch eine allfällige Schleppbahngebühr in Rechnung gestellt. 

Die Angabe von Frachtkosten erfolgt ohne Gewähr. Paletten werden in Rechnung gestellt und bei Rückgabe (Bringschuld) in ordnungsgemäßem Zustand wird der volle Betrag wieder gutgeschrieben.

Nicht zurückgenommen werden kann:

 

- Ware, die nicht von uns gekauft wurde (auch Paletten)

- angefangene Verpackungseinheiten (Steine, Fliesen, Platten etc.)

- Sonderanfertigung (z.B. Sonderfarben/-Putze), Sonderbestellungen

- beschädigte, verschmutzte, feuchte,..Ware

Bei nachträglicher Änderung der Lieferadresse trägt der Kunde alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten.

 

6. Annahmeverzug:
Gerät der Käufer in Annahmeverzug, gehen sämtliche dadurch verursachte Aufwendungen des Verkäufers zu Lasten des Käufers.

 

7. Erfüllung und Gefahrenübergang:
Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit dem Abgang der Lieferung ab Werk auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisregelung. Lieferung frei Baustelle bedeutet Lieferung ohne Abladen durch den Anlieferer unter der Voraussetzung einer geeigneten Zufahrt. Das Abladen der Fahrzeuge hat der Empfänger unverzüglich zu veranlassen. Abladeverzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei verzögertem Abgang aus dem Lieferwerk, der auf Umstände zurückzuführen ist, die auf Seiten des Käufers liegen, geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

 

8. Mängelrüge:
Falls bei einer Lieferung Mängel auftreten sollten, hat die Mängelrüge schriftlich unverzüglich nach Lieferung des Materials, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach deren Auftreten bei sonstigem Haftungsausschluß zu erfolgen.

 

9. Gewährleistung und Haftung:
Unsere Firma verpflichtet sich, nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gemäß ÖNORM B 2110 zu haften, soweit im Folgenden nichts anderes festgelegt ist. Im Falle von rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen kann der Verkäufer zwischen Ersatzlieferung oder Verbesserung wählen, Preisminderungsansprüche entstehen dem Käufer jedenfalls nicht.
Keine Gewährleistung wird gewährt für geringe, den Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigende Abweichungen der Lieferung von Vorlieferungen oder von einem Muster, sowie von Prospekten, welche dem Angebot beigelegt werden (z.B. im Bezug auf Maße, Gewicht und Qualität). Ebenso wird für produktionsbedingte Farbunterschiede der gelieferten Waren keine Gewährleistung gewährt. Die Ansprüche aus der Gewährleistung verjähren nach 6 Monaten ab Lieferung der Ware. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers, der Käufer selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Änderungen, Verbesserungen oder Instandsetzungen an den gelieferten Gegenständen vornimmt. Auch im Fall von berechtigten Mängelrügen hat der Käufer nicht das Recht, fällige Zahlungen einzubehalten bzw. Fälligkeiten hinauszuschieben. 

Bei Auflösung des Vertrages hat der Käufer nicht das Recht, gelieferte Sachen zur Sicherung irgendwelcher Ansprüche zurückzubehalten. Der Käufer übernimmt die Haftung für die Richtigkeit von Plänen und technischen Unterlagen, die dem Verkäufer überreicht werden. Diese werden vom Verkäufer nicht überprüft. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen gegenüber Unternehmern und deren Abnehmern ist ausgeschlossen (Überbindungspflicht). 

Der Kunde haftet selbstverantwortlich für alle Verarbeitungsfehler.

Beanstandungen bei White Hills Produkten betreffend Farbabweichungen oder Oberflächenbeschaffenheit können nur vor der Verarbeitung berücksichtigt werden.

Die Gewährleistungszeit für Bauleistungen beträgt 3 Jahre ab Fertigstellung.

Ausgenommen davon sind zugekaufte Produkte mit abweichender Herstellergarantie.

Das Einbehalten eines Haftrücklasses ist nur bei vorheriger Vereinbarung gestattet.

 

10. Verkaufsgewährleistungen:
Soweit und solange im Wege der Verkaufsverhandlungen Verarbeitungs- oder Verarbeitungshinweise durch uns gegeben werden, so ist hiermit eine Übernahme der Haftung nicht verbunden. Für Verarbeitungs- bzw. Beratungshinweise haften wir nur dann, wenn wir die Hinweise in schriftlicher Form, bezogen auf ein bestimmtes, uns in allen Details bekanntes Bauvorhaben schriftlich abgeben. In jedem Fall bleibt der Kunde aber verpflichtet, die gegebenen Hinweise unter Berücksichtigung der Produktbeschreibung, der Eigenschaft der Ware und des konkreten Verwendungszweckes zu prüfen und bei Zweifel ggf. auf einen Fachmann zurückzugreifen. 

Soweit im Internet, in technischen Merkblättern, in Prospekten oder Katalogen Abbildungen enthalten sind, so sind die dort abgebildeten Maße, Gewichts- und Qualitätsangaben ebenso wie Muster oder Probestücke lediglich Richtwerte. Ebenso wenn wir Zeichnungen, Pläne oder Bedarfermittlungen vornehmen, so sind diese ebenfalls unverbindlich und bleiben unser Eigentum. Der Kunde haftet auch für den zufälligen Untergang der überlassenen Gegenstände, wie beispielsweise bei Diebstahl oder Zerstörung durch Dritte und hat insoweit geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

 

11. Zahlung:
Solange ältere fällige Rechnungen offen sind, sind sämtliche Zahlungen auf diese anzurechnen. Ein Anspruch auf Skonto besteht in diesen Fällen nicht. Zahlungen werden zuerst auf die aufgelaufenen Zinsen, Spesen, Kosten und dann auf das Kapital angerechnet. Der Käufer ist nicht berechtigt, irgendwelche Gegenforderungen gegen die Forderung des Verkäufers aus der Lieferung aufzurechnen. Zahlungen können schuldbefreiend nur an das vom Verkäufer angegebene Bankkonto getätigt werden. 

Eine bankmäßige Zahlung gilt dann als rechtzeitig, wenn der Verkäufer am letzten Tag der Zahlungsfrist von der Bank vom Zahlungseingang verständigt wird. Auch wenn andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind, ist der gesamte Kaufpreis sofort fällig, wenn der Käufer


- mit einer Teilzahlung in Rückstand gerät, oder
- mit einer anderen Verbindlichkeit gegen den Verkäufer in Rückstand gerät, oder
- überschuldet ist, oder
- gegen den Käufer ein Insolvenzverfahren beantragt wird, oder
- Umstände eintreten, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit auftreten lassen.


 Gestaltet sich die Finanzlage des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig, oder ist er mit der vereinbarten Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt:


- die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufzuschieben und/oder
- eine Verlängerung der Lieferzeit in Anspruch zu nehmen und/oder
- auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen und/oder
- Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Nationalbank zu verlangen und/oder
- den Rücktritt vom Vertrag unter Setzung einer Nachfrist zu erklären, wobei sämtliche daraus entstehende Aufwendungen des Verkäufers vom Käufer zu tragen sind. Bei Rücktritt durch den Verkäufer hat der Käufer bereits gelieferte Ware dem Verkäufer auf eigene Kosten und Gefahr zurückzustellen, bei nicht marktgängigen Waren (Sonderanfertigungen) ist der Verkäufer berechtigt, die fertigen, bzw. angearbeiteten Teile dem Käufer zur Verfügung zu stellen und hierfür den entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen. 

Vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung sind sämtliche unserer Rechnungen innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto Kassa zahlbar. Aufgrund der geltenden Registrierkassenpflicht seit 01.01.2016 sind Zahlungen ausnahmslos auf unser Geschäftskonto zu tätigen. Barzahlungen werden nur in Ausnahmefällen entgegengenommen.

Eine Rechnung gilt als anerkannt, wenn nicht binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird!

 

12. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht an sämtliche von ihm bezogenen Waren vor. Bei Lieferungen in laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich vor, die Art der Ersichtlichmachung seines Eigentums an den in seinem Eigentum stehenden Sachen zu bestimmen. 

Bei Pfändung und sonstigen Zugriffen dritter Personen hat uns der Käufer sofort mittels eingeschriebenen Briefes zu verständigen. Veräußert der Käufer die vom Verkäufer gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er bereits im Augenblick der Veräußerung gegenüber dem Abnehmer alle seine Forderungen mit allen Nebenrechten bis zur völligen Tilgung unserer Forderungen erfüllungshalber ab. Der Käufer hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Käufer ersichtlich zu machen. 

Auf Wunsch ist Einsicht in Geschäftsbücher zu geben. Ist der Käufer mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so gilt, dass die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern sind und der Käufer diese nur in unserem Namen innehat. Bei sämtlichen Warenrücknahmen ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Transport- und Manipulationskosten zu berechnen.

 

13. Rücktritt vom Vertrag:
Falls über das Vermögen eines Vertragspartners das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist, vom Vertrage zurückzutreten. Liegt ein Lieferverzug vor, der auf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist, dann ist der Käufer berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.

 

14. Schutzrechte:
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum des Verkäufers unter Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung und Wettbewerb.

 

15. Gegenverrechnung:
Wir sind berechtigt, Gegenverrechnungen jeder Art vorzunehmen. Dies gilt aber nicht für unsere Kunden.

 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufer, als Gerichtsstand wird Wr. Neustadt vereinbart. Anzuwenden ist österreichisches Recht.

 

17. Abänderung der Geschäfts- und Lieferbedingungen:
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Gesetz, Sondervereinbarungen oder durch gerichtliche Feststellung wegfallen oder geändert werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

18. Preisgarantie

Aufgrund der derzeitigen Situation (hohe Inflation, Preiserhöhungen mehrmals pro Jahr) bei Lieferungen und Fremdleistungen, können Preise lt. Kostenvoranschlag bis längstens 2 Monate ab Ausstellungsdatum garantiert werden.